02.01.2020
Die Gemeinde Hausen macht hiermit gemäß § 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung 1977 i.V. mit § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Festlegung der Grundsteuer 2020 und der Satzung in der derzeit gültigen Fassung über die Erhebung der Hundesteuer 2020 bekannt.
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