Öffentliche Bekanntmachung der Grund- und Hundesteuer 2021 in der Gemeinde Hausen
Die Gemeinde Hausen macht hiermit gemäß § 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung 1977 i.V. mit § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Festlegung der Grundsteuer 2021 und der Satzung in der derzeit gültigen Fassung über die Erhebung der Hundesteuer 2021 bekannt.