Gemeinde Hausen Gemeinde Hausen

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hausen für das Jahr 2022

19.04.2022
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hausen für das Jahr 2022

I.

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung -GO- für den Freistaat Bayern hat der Gemeinderat Hausen folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO bekannt gemacht wird:

Haushaltssatzung
der Gemeinde Hausen (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2022
 

Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hausen folgende Haus­haltssatzung:

§ 1 Haushaltsplan

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festge­setzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

 

                            in den Einnahmen

                            und Ausgaben mit                                              4.000.000 €

 

und im Vermögenshaushalt

 

                            in den Einnahmen

                            und Ausgaben mit                                              1.348.600 €

ab.

 

§ 2 Kreditermächtigungen

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4 Steuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.                  Grundsteuer

a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                      250 v.H.

b)   für die Grundstücke (B)                                                                   250 v.H.

 

2.                  Gewerbesteuer                                                                                     300 v.H.

 

§ 5 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

 

§ 6 Stellenplan

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

 

§ 7 Inkrafttreten

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2022 in Kraft.

Hausen, den 11.04.2022

 

Gemeinde Hausen

 

Michael Bein

1. Bürgermeister

 

II.

Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung durch das Landratsamt Miltenberg (Schreiben v. 01.04.2022, Nr. 121-9412.1) haben sich keine Beanstandungen ergeben.

III.

Der Haushaltsplan 2022 liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO in der Zeit vom 22.04.2022 bis ein­schließlich 02.05.2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt im Rathaus Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, Zimmer 11 (Kämmerei), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Über die gesetzliche Mindestfrist hinaus kann der Haushaltsplan 2022 noch während des gesamten Haushaltsjahres, ggf. auch noch im folgenden Haushaltsjahr, innerhalb der allgemeinen Geschäfts­stunden bzw. nach Vereinbarung eingesehen werden.

 

Hausen, den 11.04.2022

 

Gemeinde Hausen

 

Michael Bein

1. Bürgermeister

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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63840 Hausen
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