29.07.2026
Liebe Bürgerinnen und Bürger, es war zuletzt festzustellen, dass im Bereich Marienstraße zwischen dem Eckhaus zur Hauptstraße (Hausnummer 63) und dem Anwesen Marienstraße 26 durch parkende Fahrzeuge die Sicherheit des fließenden Verkehrs z.T. massiv beeinträchtigt wird.
Aus diesem Grund wurde im genannten Bereich ein beidseitiges absolutes Halteverbot eingerichtet. Die temporäre Beschilderung wir vorerst in einer Testphase bis einschließlich 31.12.2026 angeordnet. Im Anschluss wird ggf. ein dauerhaftes absolutes Halteverbot zur Kenntlichmachung des Kraft Gesetzes bestehenden Halteverbotes in diesem Bereich ausgeschildert. Die Einhaltung des Halteverbotes wird durch die Kommunale Verkehrsüberwachung für den Landkreis Miltenberg kontrolliert.
Wir bitten im Sinne eines gefahrenarmen Straßenverkehrs um Ihre Unterstützung und die Einhaltung des angeordneten absoluten Halteverbotes.
Michael Bein
1. Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen
Gemeinde Hausen