02.09.2026
Bekanntmachung über die Verkehrsregelung anlässlich des Dorffestes
Anlässlich des Dorffestes und der damit verbundenen Vollsperrung der Hauptstraße wird der Dornauer Weg für den Zeitraum der Veranstaltung als Einbahnstraße freigegeben. Die Nutzung ist ausschließlich für Anlieger des Dornauer Wegs, der St.-Michael-Straße sowie aller angrenzenden Straßen gestattet. Das betroffene Gebiet bleibt somit während des Dorffestes von der Hauptstraße aus erreichbar. Die Ausfahrt aus dem Bereich hat über den Schulweg und den Kirchplatz zu erfolgen.
Des Weiteren wird im gesperrten Bereich der Hauptstraße für den Zeitraum vom 05.09.2026, 15:00 Uhr, bis zum 07.09.2026, 06:00 Uhr, ein beidseitiges absolutes Haltverbot angeordnet.
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Gemeinde Hausen