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Wegweiser

Grundsteuer A + B

Grundsteuer – Hinweis bei Eigentümerwechsel

Die Grundsteuer ist eine sogenannte Jahressteuer, d. h. die gesamte Jahresgrundsteuer ist von einem Steuerpflichtigen zu leisten.

Die Grundsteuer wird also nicht unterjährig abgerechnet.


Nach §10 Abs. 1 GrStG ist derjenige Schuldner der Grundsteuer, in dessen Eigentum die Wohnung oder das Grundstück zu Beginn des Kalenderjahres, also am 01.01. steht (Grundbucheintragung).

Maßgebend ist somit nicht die im notariellen Vertrag vereinbarte Nutzen- und Lastenregelung, sondern sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjahres.

Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes.

Die Veranlagung auf den neuen Eigentümer kann daher erst erfolgen, wenn uns der entsprechende Messbescheid vorliegt.

Kleinwallstadt

Hebesatz Grundsteuer A: 270 %
Hebesatz Grundsteuer B: 270 %

Hausen

Hebesatz Grundsteuer A: 280 %
Hebesatz Grundsteuer B: 280 %

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Jacqueline Seitz
Sachbearbeiterin
06022 2206-3806022 2206-7014, 1.OGjacqueline.seitz@kleinwallstadt.de

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal

Kontakt

Gemeinde Hausen - Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt
Hauptstr. 60
63840 Hausen
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Telefon: 06022 654976

Öffnungszeiten

Außenstelle Hausen:

Montag, Mittwoch, Freitag 08.00-12.00 Uhr

Donnerstag 14.00-18.00 Uhr

Dienstag geschlossen!

Geschäftsstelle der VG Kleinwallstadt:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00-12.00 Uhr

Donnerstag 14.00-18.00 Uhr

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