Verwaltung
Gewerberegisterauskunft
Auskunft aus dem Gewerberegister
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register und damit keine öffentliche Auskunftsquelle, daher liegt die Auskunftserteilung im Ermessen der jeweiligen Behörde. Eine telefonische Auskunft ist grundsätzlich nicht möglich.
Voraussetzungen
Berechtigtes Interesse: Fall sein berechtigtes Interesse besteht, können Name, Anschrift des Betriebes und angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden übermittelt werden.
Rechtliches Interesse: Zur Erteilung einer erweiterten Auskunft (z. B. Privatanschrift des Gewerbetreibenden) muss ein rechtliches Interesse mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden.
Die Daten dürfen nach § 14 Abs. 10 GewO, nur für den Zweck verarbeitet oder genutzt werden, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden, z. B. nicht für Werbezwecke.
Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Kosten
Gewerberegisterauskünfte sind kostenpflichtig. Diese Kosten sind vom Anfragenden auch zu tragen, wenn unter den angegebenen Daten kein Gewerbetreibender zu ermitteln ist.Gebühr pro Auskunft: 15,00 Euro
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lena Agnes Sachbearbeiterin | 06022 2206-46 | 06022 2206-75 | 24, DG | lena.agnes@kleinwallstadt.de |