Verwaltung
Kinderreisepass
KINDERREISEPASS
Das Passgesetz bestimmt, dass deutsche Staatsbürger, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Ein Kinderreisepass kann für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Die einmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 darf maximal zwölf Monate betragen.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig und können weiterhin aktualisiert werden.
Der Kinderreisepass kann nur noch mit einem biometrischen Lichtbild - unabhängig vom Alter des Kindes - ausgestellt werden. Das persönliche Erscheinen des Kindes bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich.
Ab Vollendung des 12. Lebensjahres kann für Kinder - je nach Reiseziel - entweder ein elektronischer Reisepass (e-Pass) oder ein Personalausweis beantragt werden. Unter Umständen kann es auch schon vor dem vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes sinnvoll sein, einen elektronischen Reisepass zu beantragen.
Wir beraten Sie gerne!
Wird vom Einreisestaat (z.B. USA) der Besitz eines e-Passes zwingend vorgeschrieben, ist die Ausstellung des e-Passes natürlich auch unabhängig vom Alter des Kindes möglich.
Obwohl der Kinderreisepass mit Lichtbild rechtlich ein vollwertiges Reisedokument ist, empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des jeweilig vorgesehenen Reiselandes zu informieren.
Voraussetzungen
• Deutsche Staatsangehörigkeit
• Persönliches Erscheinen des Kindes zwingend erforderlich
Erforderliche Unterlagen
• Kinderreisepass
• Geburtsurkunde
• Unterschriften und Ausweise beider Erziehungsberechtigten
• Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
• 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
Kosten
Neuausstellung 13,00 €
Verlängerung 6,00 €
Beantragung
Persönlich beim Passamt in Kleinwallstadt oder Hausen unter Vorlage der vorstehenden Unterlagen.
Namensänderung
Namensänderungen (z.B. durch Namenserteilung) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des Kinderreisepasses. Der Kinderreisepass ist unverzüglich zu berichtigen und ein neues aktuelles Lichtbild ist erforderlich.
Ansprechpartner
Passamt Kleinwallstadt
Hauptstr. 2
63839 Kleinwallstadt
Passamt
Hauptstr. 64
63840 Hausen
Erreichbarkeit
Markt Kleinwallstadt:
Tel.: 0 60 22 / 22 06 22
Fax: 0 602 2 / 22 06 50
E-Mail: passamt@kleinwallstadt.de
Gemeinde Hausen:
Tel: 0 60 22 / 65 49 76
Fax: 0 60 22 / 65 49 78
E-Mail: passamt@kleinwallstadt.de
Öffnungszeiten
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr (Rathaus Hausen geschlossen)
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sandra Groß (Hausen) Sachbearbeiterin | 06022 654976 | 06022 654978 | Rathaus Hausen, 1.OG | sandra.gross@hausen-spessart.de |
Jochen Ratz Sachbearbeiter | 06022 2206-22 | 06022 2206-50 | 6, EG | jochen.ratz@kleinwallstadt.de |