28.06.2023
Alle wichtigen Informationen zur Brennholzbestellung in diesem Jahr erfahren Sie hier...
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Gemeinde Hausen ist es wichtig, die Brennholzbestellungen ihrer Bürgerinnen und Bürger aus dem eigenen Wald zu bedienen. Jedoch können nur Mengen eingeschlagen werden, die aus waldbaulicher Sicht vertretbar sind und die Kapazitäten unserer Partner, die den Holzeinschlag und das Rücken vornehmen, nicht übersteigen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis. Bevor Sie also Ihren Bestellschein abgeben, überprüfen Sie Ihren derzeitigen Brennholzvorrat. Vielleicht können Sie ja mit einer reduzierten Bestellmenge auskommen oder ganz aussetzen? Sie würden dem Forstbetrieb hier sehr entgegen kommen. Bedenken Sie bei der Angabe Ihrer Bestellmenge, dass gelagertes Brennholz ab dem 3. Jahr jährlich bis zu 5% seines Heizwertes verliert. Bei nicht sachgerechter Lagerung sogar noch mehr.
Bitte geben Sie Ihren vollständig ausgefüllten Bestellschein bis zum 30.09.2023 an die
Gemeinde Hausen
Hauptstr. 64
63840 Hausen
Für weitere Fragen, insbesondere zur Abwicklung der Bestellung im Wald wenden Sie sich bitte an den staatlichen Revierleiter, Herrn Frank Popp.
Es gelten folgende Preise:
Diese Preise gelten nur für den Privatverbrauch der Hausener Ortsbürger.
Aufgrund der über die Jahre stark gestiegenen Nachfrage wird die Höchstabgabemenge je Haushalt auf 5 Festmeter (= 7 Raummeter) festgesetzt. Um alle Bestellungen erfüllen zu können, werden einer Hartholzbestellung bis zu 50% Nadelholz / Weichlaubholz beigemischt. Wenn die Bestellmenge Ende September das Angebot übersteigen sollte, muss eine niedrigere Höchstmenge festgesetzt werden.
Weiterhin kann nicht garantiert werden, dass die jeweiligen Laub- und Nadelholzanteile am gleichen Waldort bereitgestellt werden können.
Wiederverkäufer erhalten zu Marktpreisen erst nach den Privathaushalten Brennholzzuteilungen und dies auch nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mengen.
Schlagabraum wird je nach Verfügbarkeit vergeben. Aufgrund des hohen Polterholzaufkommen muss das Holz sehr dünn ausgehalten werden. Es werden daher kaum stärkere Kronenteile im Schlagabraum sein.
Achtung: Im Bestand darf nur auf den markierten Rückegassen gefahren werden. Bei ungünstigen Bodenverhältnissen ist das Fahren einzustellen. Flächiges Befahren schädigt den Waldboden! Es ist darauf zu achten, dass der Holzplatz und natürlich auch der Waldweg, nach der Aufarbeitung des Holzes, in einem ordnungsgemäßem Zustand (Spaltreste, Sägemehl und Rinde sind vom Weg zu entfernen) verlassen werden.
Für die genaue Planung der Brennholzlieferung sind wir auf rechtzeitige Bestellungen angewiesen. Bestellungen, die nach dem 30. September 2023 eingehen, können für die Einschlagsaison Winter 2023/2024 leider nur unter Vorbehalt berücksichtigt werden.
Aufgrund des hohen Polterholzaufkommens kann Selbstwerbung nur in schwachen nadelholzreichen Beständen erfolgen und beschränkt sich auf kleinere Mengen.
Die Gemeinde legt großen Wert darauf, dass es bei der Brennholzernte nicht zu Unfällen kommt, daher wird an dieser Stelle noch einmal mit Nachdruck auf die bestehenden Unfallverhütungsvorschriften hingewiesen. Sobald Kettensägen eingesetzt werden, besteht die Pflicht zum Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, insbesondere Schnittschutzhose und Schnittschutzstiefel. Außerdem muss eine zweite Person in Rufweite sein, um notfalls Hilfe leisten zu können. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird vom zuständigen Forstpersonal überwacht werden.
Rettungspunkte im Gemeindewald (Notrufnummer: 112):
Im Gemeindewald ist eine Reihe von Rettungspunkten vorhanden. Dort ist im Falle eines Unfalles der Treffpunkt mit den Rettungskräften.
MIL T-2136: Kirchhöhe am Hochbehälter
MIL T-2134: am Reitplatz am Schützenhaus
MIL T-2141: Zufahrt zum Schredderplatz/Hundeplatz
MIL T-2135: am Sportplatz
MIL T-2168: Waldparkplatz an der Roßbacher Straße
Seit dem 01.01.2013 wird in den PEFC-zertifizierten Wäldern (Hausen ist zertifiziert) der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Motorsägenlehrganges verbindlich eingeführt. Weiterhin müssen verbindlich Sonderkraftstoffe (z.B. Aspen oder Motomix) und biologisch abbaubare Kettenöle verwendet werden. Bitte treffen Sie also entsprechende Vorkehrungen.
Im Internet finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ausführliche Informationen zum Thema Waldarbeit und Unfallverhütung (www.lsv.de/fob weiter mit Service-Publikationen). Wertvolle Informationen finden sie auch auf der Seite des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt (www.alef-ka.bayern.de)
Frank Popp, Forstrevier Kleinwallstadt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt
Hier erhalten Sie den Brennholzbestellschein sowie die o.g. Informationen zum Download als PDF:
Kategorien: Amtliche Mitteilungen